Monat: Mai 2021

Handelsblatt, 02.05.2021 | Axel Ockenfels

„Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, auch für die Zeit nach 2030 Minderungsziele für Treibhausgasemissionen zu setzen. […] Doch die Sichtweise, dass es im Interesse des Klimaschutzes sei, auf Jahrzehnte hinaus unilaterale Minderungsziele festzulegen, ist oft getestet und widerlegt worden. […] Einseitige Mengenziele verpuffen zuweilen wirkungslos oder gehen sogar nach hinten los. […] Nur die Klimapolitik verlässt sich trotz vieler gescheiterter Experimente auf freiwillige Selbstverpflichtungen reicher und williger Länder für die ferne Zukunft, oft gepaart mit moralischen Apellen. Eine höchstrichterlich geforderte einseitige Selbstverpflichtung bezüglich deutscher Minderungsziele zementiert diese Strategie und mindert damit die Chancen auf internationale Kooperationen. […]“

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