Handelsblatt, 02.06.2021 | Axel Ockenfels
„In Deutschland erleiden jedes Jahr viele Menschen, die auf der Warteliste für eine Niere stehen, irreversible Gesundheitsschäden, weil kein geeignetes postmortal entnommenes Spenderorgan zur Verfügung steht. […] In einem solchen Fall könnte eine Überkreuzspende helfen. […] Aber in Deutschland wäre diese Hilfe bei Strafe für den Arzt verboten, wenn innerhalb der jeweiligen Spender-Empfänger-Paare das geforderte Näheverhältnis nicht besteht. Damit wird kriminalisiert, was ansonsten in unserer Gesellschaft als uneigennütziger Akt anerkannt wird. […] Die Überkreuzspende erhält in einer neuen Umfrage große Zustimmung, und zwar gleichermaßen in Deutschland, wo sie noch verboten ist, wie in Ländern, in denen sie erlaubt ist. Es spricht viel für eine Reform.“
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